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Freigabe E10 Kraftstoffe

Quelle: www.wms-online.de

Welche Piaggio-Roller dürfen mit E10 Kraftstoff betrieben werden?
Hier die Stellungnahme seitens Piaggio (Stand 22.02.2011):

Sehr geehrter PIAGGIO Group Partner,

seit Januar 2011 gibt es an den Tankstellen eine neue Benzinsorte mit dem Kürzel E10. Unter E10 versteht man Benzin mit bis zu zehn Prozent Bioethanol. Mit der Einführung des neuen Kraftstoffes setzt Deutschland eine Verordnung der europäischen Union um, die damit den CO2-Ausstoß senken und den Klimaschutz voranbringen will.

Mit der heutigen News informieren wir Sie über die E10 Verträglichkeit unserer Fahrzeuge.

Motorroller: Piaggio / Vespa / Gilera / Aprilia / Derbi
Alle Motorroller der PIAGGIO Gruppe, die seit dem 1. Januar 2000 hergestellt wurden sind E10 verträglich. Bei allen 2-Takt Modellen garantieren wir diese Verträglichkeit nur mit den von uns vorgeschriebenen 2T-Ölen.

Motorräder mit 4-Takt Motoren: Aprilia / Moto Guzzi / Derbi
Da zurzeit noch nicht alle Dauertests bezüglich der E10-Verträglichkeit dieser Modelle abgeschlossen sind, empfiehlt PIAGGIO bis auf Weiteres die Verwendung von konventionellem Ottokraftstoff E5, mit bis zu fünf Prozent Bioethanol für alle Motorräder mit 4Takt Motoren. Sobald endgültige Ergebnisse vorliegen, teilen wir genauere Informationen zur E10-Verträglichkeit mit.

Motorräder mit 2-Takt Motoren: Aprilia / Derbi (GPR50, RS125, …)
Bei allen 2-Takt Motorrädern mit Schaltgetriebe hat PIAGGIO festgestellt, dass es zu Problemen bei der Gemischaufbereitung kommen könnte. Aus diesem Grund darf bei diesen Modellen der Kraftstoff E10 nicht verwendet werden.

Unabhängig vom Ethanolgehalt ist weiterhin die mindest vorgeschriebene Oktanzahl gemäß Betriebsanleitung zu beachten.

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In einer älteren Stellungnahme vom 30.01.2010 hieß es wie folgt:

Für die seit 2000 angebotenen Piaggio-Roller ist die Verwendung von biogenen Kraftstoffen mit einem Anteil von bis zu 10 Prozent Ethanol (E10) seitens des Herstellers für unbedenklich erklärt worden.

Für unsere Kunden bedeutet die erweiterte Freigabe:

Die überwiegende Mehrheit aller Piaggio-Roller ist für den Einsatz von biogenen Kraftstoffen mit einem Anteil von bis zu 10 Prozent Ethanol (E10) geeignet.

Ausnahmen sind:

– Fahrzeuge älter als Baujahr 2000 – welche Baureihen im Einzelnen betroffen sind, prüfen wir derzeit und werden Sie sobald wie möglich informieren.

– Fahrzeuge, in deren Betriebsanleitung ausdrücklich die Verwendung von Super Plus Kraftstoff vorgesehen ist.

– Fahrzeuge mit Ottomotoren Direkteinspritzer

In diesen drei Ausnahmefällen müssen die Fahrzeuge in Deutschland künftig (bzw. weiterhin) mit Super Plus betankt werden, das weiterhin einen Ethanolgehalt von nur 5 Prozent enthalten wird (wie bereits heutiges Super oder Benzin).

Grundsätzlich bitten wir unsere Kunden zu beachten, dass Piaggio Fahrzeuge ausschließlich mit normgerechten Kraftstoffsorten (DIN oder EN Norm) betankt werden dürfen. Diese werden nach der Einführung in Deutschland an den Zapfsäulen mit folgenden Kennzeichnungen versehen:

Normal E10 schwefelfrei DIN 51626-1, Super E10 schwefelfrei DIN 51626-1, Super Plus E5 (DIN EN 228) DIN 51626-2. Kraftstoffe, die die europäische EN-Norm erfüllen, sind für Normal, Super und Super Plus Kraftstoff mit EN228 gekennzeichnet.

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